Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Geokos Prospektverteilung, Schildkamp 1, 59063 Hamm (nachfolgend „Geokos")
1. Geltungsbereich
Alle Dienstleistungen von Geokos Prospektverteilung werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Dies gilt ebenso für künftige Aufträge desselben Auftraggebers, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers entfalten keine Wirkung, es sei denn, Geokos hat ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Einem solchen Widerspruch muss der Auftraggeber unverzüglich und in schriftlicher Form begegnen; andernfalls gilt das Vertragsverhältnis als nicht zustande gekommen. Geokos behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag ohne Entschädigungspflicht abzulehnen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Preise und Verbindlichkeit
Alle Preise und Leistungsangebote von Geokos sind freibleibend und werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vertragsänderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. E-Mails genügen dieser Anforderung nur, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Signaturgesetz versehen sind.
2.2 Kalkulation und Verteilobjekte
Angebote für die Verteilung von Prospekten, Flyern, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder vergleichbaren Sendungen beziehen sich jeweils auf eine Menge von 1.000 Stück. Die Preiskalkulation basiert auf den Angaben des Auftraggebers zu Format, Gewicht und Art des Verteilobjekts sowie zur Verteilmethode und Bebauungsstruktur der vorgesehenen Verteilgebiete. Ändern sich diese Grundlagen, ist ein entsprechend angepasster Preis zu entrichten. Objekte, die per Briefkasteneinwurf zugestellt werden sollen, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige oder unhandliche Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag zwischen 5 und 20 Prozent.
3. Anlieferung des Verteilguts
3.1 Lieferfrist
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das Verteilgut spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Verteiltermin frei Haus an die abgestimmte Lieferadresse zu liefern. Geokos übernimmt die sachgemäße Lagerung des angelieferten Materials in den eigenen Räumlichkeiten.
3.2 Verzögerungen
Verzögert sich der Verteilbeginn ganz oder teilweise aufgrund verspäteter Anlieferung, kurzfristiger Auftragsänderungen oder anderer vom Auftraggeber zu verantwortender Umstände, wird ein neuer Verteiltermin festgelegt. Mehrkosten für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie zusätzliche Transport- und Regiekosten trägt der Auftraggeber. Bei vollständigem oder teilweisem Storno bereits angefallener Leistungen gehen die entstandenen Kosten ebenfalls zulasten des Auftraggebers.
3.3 Verpackung und Mengenprüfung
Das Verteilgut ist handlich gebündelt und transportfähig zu liefern. Kosten und Verzögerungen, die durch eine notwendige Nachverpackung entstehen, trägt der Auftraggeber. Geokos ist nicht zur Überprüfung der angelieferten Menge verpflichtet und haftet nicht für Fehl- oder Übermengen sowie daraus resultierende Folgen.
4. Durchführung der Verteilung
4.1 Verteilmethode
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Privathaushalte durch Briefkasteneinwurf. Pro Briefkasten wird grundsätzlich ein Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Haushaltsgröße – es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine abweichende Abdeckungsquote. Die Verteilung kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, gemeinsam mit Objekten anderer Auftraggeber erfolgen.
4.2 Besondere Gebäudesituationen
In Hochhäusern, in denen ein direkter Briefkasteneinwurf nicht gestattet ist, kann eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an einem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Verschlossene Häuser mit Innenbriefkästen, bei denen trotz mehrmaligem Klingeln kein Zugang gewährt wird, werden nicht bedient. Einwurfverbote an Briefkästen – erkennbar durch gut sichtbare Aufkleber – werden strikt beachtet.
4.3 Ausnahmen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind von der Verteilung ausgenommen: Gewerbebetriebe, Büros, Läden, Heime, Ferien- und Ausländersiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Gebäude auf Betriebs- und Werksgeländen und Objekte außerhalb zusammenhängender Wohngebiete.
4.4 Sondersendungen
Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten gesonderte Vereinbarungen, die schriftlich zu treffen sind.
5. Gewährleistung
5.1 Haftungsausschluss Werbeerfolg
Geokos übernimmt keine Haftung für den Werbeerfolg der verteilten Materialien. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Art, Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der Verteilobjekte. Bei technischen oder rechtlichen Beanstandungen ist Geokos berechtigt, die Verteilung ganz oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung gesetzwidriger Inhalte wird nicht durchgeführt. Geokos ist in solchen Fällen zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt, ohne dass daraus Ansprüche gegen Geokos entstehen. Gleiches gilt, wenn die Verteilung behördlich oder durch Dritte untersagt wird.
5.2 Abdeckungsquote
Eine Belieferung von mindestens 90 % der erreichbaren Haushalte in einem Verteilbezirk gilt als ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
5.3 Subunternehmer
Geokos ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Subunternehmer einzusetzen, haftet jedoch uneingeschränkt für deren Leistungsqualität.
5.4 Restmengen
Angelieferte Übermengen werden nur verteilt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht verteilte Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach Abschluss der Verteilung aufbewahrt. Verlangt der Auftraggeber die Rückgabe nicht innerhalb dieser Frist, wird das Material als Makulatur behandelt. Eine Abholung nach Ablauf der Frist ist innerhalb einer weiteren Nachfrist von zwei Wochen auf Kosten des Auftraggebers möglich; danach kann das Material vernichtet werden.
5.5 Nachverteilung
Unabhängig von einem etwaigen Nachbesserungsanspruch ist Geokos berechtigt, innerhalb von drei Tagen nach dem ursprünglichen Verteiltermin eine Nachverteilung in einzelnen Bezirken durchzuführen. Eine solche Nachverteilung gilt als termingerechte Leistungserbringung.
6. Beanstandungen und Haftungsbeschränkung
6.1 Form und Frist von Reklamationen
Beanstandungen über eine nicht vertragsgemäße Verteilung müssen Datum, Ort, Straße, Hausnummer, den Namen des Reklamanten sowie eine genaue Beschreibung der beanstandeten Umstände enthalten. Sie sind schriftlich einzureichen und müssen Geokos innerhalb von 5 Tagen nach dem vertraglich festgelegten Verteilungsende vorliegen.
6.2 Nachbesserungsrecht
Bei begründeten Beanstandungen hat Geokos zunächst das Recht auf Nachbesserung durch Nachverteilung, sofern dem nicht das objektive Interesse des Auftraggebers an einer termingerechten Erstverteilung entgegensteht. Einzelne oder wenige nicht belieferte Anschriften stellen – insbesondere im Rahmen der vereinbarten 90-%-Abdeckungsquote – keinen tauglichen Nachweis für eine vertragswidrige Leistung dar, sofern die überwiegende Mehrheit der umliegenden Haushalte versorgt wurde.
6.3 Gutschrift bei Unterschreitung der Abdeckungsquote
Wird die vereinbarte Abdeckungsquote von 90 % nachweislich unterschritten, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Geokos kann dem Auftraggeber in diesem Fall eine anteilige Gutschrift entsprechend der betroffenen Stückzahl erteilen.
6.4 Schadensersatz
a) Gegenüber Verbrauchern haftet Geokos für Schäden, die auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzungen durch Geokos, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, einschließlich Schäden aus dem vorvertraglichen Bereich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
b) Gegenüber Unternehmern haftet Geokos bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in voller Schadenshöhe sowie bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – in letzterem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.5 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt – insbesondere extremen Witterungsereignissen, Streik oder unverschuldeten Betriebsstörungen – haftet Geokos nicht für die Einhaltung von Verteilungsterminen. Gleiches gilt für Schäden oder Mengenverluste des Verteilguts durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder Einwirkung Dritter.
6.6 Kontrollkosten
Hat der Auftraggeber eine gesonderte Überprüfung der Verteilleistung beauftragt und ergibt diese, dass die vereinbarte Abdeckungsquote von 90 % eingehalten wurde, können Geokos die dabei entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
7. Zahlung
7.1 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von Geokos sofort und ohne Abzug nach Abschluss des Verteilauftrags fällig.
7.2 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie anfallende Mahn- und Einziehungskosten berechnet. Der Nachweis eines höheren tatsächlichen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.3 Zahlungsformen
Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks werden lediglich erfüllungshalber und unter Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
7.4 Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Geokos berechtigt, die Ausführung laufender Aufträge zu verweigern oder zurückzustellen sowie für weitere Aufträge Vorauszahlung zu verlangen. Werden Geokos Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft infrage stellen, ist Geokos berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und für weitere Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers ist – mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen – ausgeschlossen.
7.5 Zahlungsverrechnung
Eingehende Zahlungen werden unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Auftraggebers in folgender Reihenfolge verrechnet: zuerst Kosten, dann Zinsen, zuletzt die Hauptforderung; bei mehreren Forderungen jeweils die ältere zuerst.
8. Kündigung
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Verteilleistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen von Geokos ist der Unternehmenssitz in Hamm. Für Auftraggeber, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Hamm ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
10. Schlussbestimmungen
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit Geokos geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Geokos. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsvereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem mit ihr verfolgten Zweck am nächsten kommt. Alle vertragsrelevanten Erklärungen bedürfen der Schriftform; eine Änderung dieses Erfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform. Erklärungen per E-Mail sind nur wirksam, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Signaturgesetz versehen sind.
Stand: April 2026